Ferrolegierungen sind einer der wesentlichen und wichtigen Rohstoffe in der Stahlindustrie und der mechanischen Gussindustrie.Mit der kontinuierlichen und schnellen Entwicklung der chinesischen Stahlindustrie nimmt die Vielfalt und Qualität des Stahls weiter zu, was höhere Anforderungen an Ferrolegierungsprodukte mit sich bringt.
(1) Wird als Sauerstofffänger verwendet.Die Bindungsstärke verschiedener Elemente in geschmolzenem Stahl an Sauerstoff, d. h. die Desoxidationsfähigkeit, liegt in der Größenordnung von schwach bis stark: Chrom, Mangan, Kohlenstoff, Silizium, Vanadium, Titan, Bor, Aluminium, Zirkonium und Kalzium.Bei der bei der Stahlherstellung üblicherweise verwendeten Desoxygenierung handelt es sich um eine Eisenlegierung aus Silizium, Mangan, Aluminium und Kalzium.
(2) Wird als Legierungsmittel verwendet.Die Elemente oder Legierungen, die zur Einstellung der chemischen Zusammensetzung von Stahl zum Legieren verwendet werden, werden Legierungsmittel genannt.Zu den häufig verwendeten Legierungselementen gehören Silizium, Mangan, Chrom, Molybdän, Vanadium, Titan, Wolfram, Kobalt, Bor, Niob usw.
(3) Wird als Keimbildner beim Gießen verwendet.Um die Erstarrungsbedingungen zu ändern, werden vor dem Gießen üblicherweise bestimmte Eisenlegierungen als Kristallkeime zugesetzt, die Kornzentren bilden, den gebildeten Graphit feiner und dispergierter machen und die Körner verfeinern, wodurch die Leistung des Gussstücks verbessert wird.
(4) Wird als Reduktionsmittel verwendet.Siliziumeisen kann als Reduktionsmittel für die Herstellung von Ferrolegierungen wie Ferromolybdän und Ferrovanadium verwendet werden, während Siliziumchromlegierungen und Siliziummanganlegierungen als Reduktionsmittel für die Raffinierung von Ferrochrom mit mittlerem bis niedrigem Kohlenstoffgehalt bzw. Ferromangan mit mittlerem bis niedrigem Kohlenstoffgehalt verwendet werden können.
(5) Andere Zwecke.Auch in der Nichteisenmetallurgie und der chemischen Industrie werden Ferrolegierungen immer häufiger eingesetzt.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 15. Juni 2023